Allgemeine Geschäftsbedingungen Charlies Hundestudio


Alle Pflegebehandlungen an Hunden in „Charlies Hundestudio“ werden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nach den fachlichen Qualitätsgrundsätzen ausgeführt.


Im Mittelpunkt aller Maßnahmen steht die Gesunderhaltung des Tieres und die Beachtung des Tierschutzes. Generell und grundsätzlich behält sich Andrea Greger vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen; ihre Ausführung liegt im pflichtgemäßen Ermessen von der Hundefriseurin.


Es wird nach Terminvereinbarung gearbeitet! Sollte der Kunde verhindert sein, bitten wir, den Termin rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abzusagen, damit wir diesen Termin neu vergeben können. Wird ein Termin nicht abgesagt, behalten wir uns vor, eine Ausfallentschädigung in Höhe von mindestens 30€ einzufordern.


Die vereinbarten Preise gelten für regelmäßig gepflegte, filzfreie Hunde, die der Größe und/oder der angegebenen Rasse entsprechen. Der Leistungs-/Lieferumfang wird vor Arbeitsbeginn vereinbart; Mehraufwendungen, deren Notwendigkeit sich im Sinne der o.a. Qualitätsgrundsätze während der Durchführung ergeben, gelten als vereinbart, sofern sie Mehrkosten in Höhe von 50,- Euro nicht übersteigen.


Entstehende oder separat zu beauftragende Leistungen sind: Entfilzen des Hundes, dazu ggf. erforderliche Pflegeprodukte, Parasitenbehandlung. Zeitverzögerungen durch extreme Unruhe des Hundes oder durch Störungen des Besitzers werden als Mehraufwand in Rechnung gestellt.


Eine Entseuchungspauschale in Höhe von pauschal 20€ wird fällig, wenn der Hund Symptome aufweist, die eine Ansteckungsgefahr vermuten lassen. (z. B. Flöhe, eitrige Wunden, Durchfall, Milbenbefall etc.)


Die Bezahlung des Behandlungspreises, der sich aus der Preisliste diesen AGB’s und der Beauftragung ergibt, ist bei Abholung des Tieres sofort in bar fällig. Eine Pflege auf Rechnung ist nicht möglich.


Haftung


Der Auftraggeber/Tierbesitzer haftet für Schäden durch sein Tier.


Der Tierhalter versichert, dass es mit dem/den zu betreuenden Tier(en) bisher zu keinerlei Vorfällen gekommen ist, die einer Ordnungsbehörde zur Anzeige gebracht werden mussten und dass für sein Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.


Sollte das Tier im Betreuungszeitraum erkranken oder sich verletzen, wird primär der betreuende Tierarzt eingeschaltet. Sollte dieser nicht erreichbar sein, behält sich die Hundefriseurin vor, einen anderen Tierarzt oder eine Tierklinik aufzusuchen. Die hierbei anfallenden Kosten sind ausschließlich von dem Tierhalter zu tragen. Für Schäden oder Krankheiten, die das Tier während der Abwesenheit seines Tierhalters bzw. während der Pflegezeit erleidet, kann die Hundefriseurin nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung der Hundefriseurin wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet die Hundefriseurin im Rahmen einer bestehenden Berufs-Haftpflichtversicherung. Diese sind umgehend nach Kenntnisnahme schriftlich bei Andrea Greger zu melden.


Die Hundefriseurin haftet nicht, wenn Schäden durch höhere Gewalt entstehen, wenn trotz Vorsichtsmaßnahmen das Tier entflieht und hieraus dem Auftragnehmer oder Dritten ein Schaden entsteht, wenn durch Pflegeprodukte trotz ausgewiesener Verträglichkeiten, Schäden entstehen oder wenn durch zu starke Verfilzung oder zu starke Unruhe des Hundes das Tier bei der Arbeit trotz der diesbezüglichen Vorsichtsmaßnahmen verletzt wird.


Das Tier ist unmittelbar nach der Behandlung auf etwaige Behandlungsmängel zu untersuchen, die dann auch gleich korrigiert werden können. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. Liegt ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel vor, der nicht umgehend korrigiert werden kann, ist die Hundefriseurin zu mindestens einer Nachbesserung berechtigt, bevor Ersatzvornahmen oder Zusatzkosten etc. vom Hundebesitzer geltend gemacht werden können.


Allgemeines


Eventuelle Allergien, Unverträglichkeiten, Läufigkeit oder Krankheiten sind der Hundefriseurin bei Terminvereinbarung (bzw. vor dem Termin) mitzuteilen. Das Tier muss nach der Behandlung vom Auftraggeber persönlich, von einer dem Auftragnehmer persönlich bekannten Person oder mit schriftlicher Vollmacht von einer dritten Person abgeholt werden.


Andrea Greger führt eine Bildersammlung einiger Hundekunden, die evtl. ins Internet und auf die eigene Homepage gestellt werden. Sollte der Tierhalter damit nicht einverstanden sein bitten wir um Information und die Bilder werden umgehend wieder aus der Homepage entfernt.


Die zum Tier oder seinem Besitzer gespeicherten Daten werden vertraulich im Sinne der Datenschutzbestimmungen behandelt.


Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommenden wirksamen Regelung zu treffen.





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Pfaffenhofen im Januar 2018



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